Für die Einfuhr einiger Früchte nach Usbekistan galt eine vorübergehende Zollbefreiung

Gemäß der vorherigen Entscheidung des Präsidenten Usbekistans, um die benötigten Rohstoffe bereitzustellen und die Stabilität des Inlandsmarktes zu gewährleisten, sind einige Früchte und landwirtschaftliche Produkte bis zum 30. April 2022 vorübergehend von Zöllen und Steuern befreit.

Zu diesen Produkten gehören Äpfel, Birnen, Quitten, getrocknete Datteln, Feigen, Ananas, Avocados, Mangos, Guave, Garcinia, Papaya, frische und getrocknete Zitrusfrüchte und Kiwis.

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